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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 (https://dejure.org/2009,15996)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 (https://dejure.org/2009,15996)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 (https://dejure.org/2009,15996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Fingierens der Rücknahme des Widerspruchs bei nicht fristgerechter Entrichtung der Widerspruchsgebühr - Entscheidung über Entziehung der Zulassung - Erforderlichkeit einer Prognoseentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 95 Abs. 5 S. 1 SGB V; § 95 Abs. 6 S. 1 SGB V; § 95 Abs. 7 S. 1 SGB V; § 24 Abs. 2 Ärzte-ZV; § 27 Ärzte-ZV
    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aufgrund der fehlenden Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit; Vorliegen des "Willens" zur Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Nichtentziehung der Vertragsarztzulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aufgrund der fehlenden Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit; Vorliegen des "Willens" zur Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Nichtentziehung der Vertragsarztzulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit des Fingierens der Rücknahme des Widerspruchs bei nicht fristgerechter Entrichtung der Widerspruchsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 22/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirksamkeit der Zulassung mit Bedingung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 5. Februar 2003, Az.: B 6 KA 22/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 2), hängt die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsentscheidung nach § 95 Abs. 6 SGB V nicht davon ab, dass die in dieser Vorschrift angesprochene Zulassung (noch) wirksam ist.
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 60/03 B

    Aufgabe der ärztlichen Niederlassung in der Vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Wegzug i.S.d. § 95 Abs. 7 Satz 1 SGB V stellt jede tatsächliche - nicht nur vorübergehende - Aufgabe der ärztlichen Niederlassung unter der konkreten Praxisanschrift dar (Schallen, a.a.O., Rdnr.14 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt: Beschluss vom 05. November 2003, Az.: B 6 KA 60/03 B, - juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Der Vertragsarztsitz ist der durch die Praxisanschrift gekennzeichnete konkrete Ort der Praxis (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt: Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: B 6 KA 7/05 R, SozR 4-5520 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Die am 26. Juni 2005 erhobene Klage des Klägers war nur gegen den Beschluss des Beklagten zu richten, weil Entscheidungen des Berufungsausschusses in Zulassungsstreitigkeiten alleiniger Klagegegenstand sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 1993, Az.: 6 RKa 40/91, SozR 3-2500 § 96 Nr. 1).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    In einer solchen Konstellation darf auf die Unzulässigkeit der Anfechtung durch die belastete Person bzw. Institution hin keine neue Sachentscheidung ergehen; eine derartige Konstellation liegt bei Zulassungsentscheidungen vor, weil sie auch die Rechtsstellung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen betreffen (zu alledem: BSG, Urteil vom 9. Juni 1999, Az: B 6 KA 76/97 R, SozR 3-5520 § 44 Nr. 1).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Der Senat ist hieran nicht gebunden, weil die Wiedereinsetzungsentscheidung nicht in einem eigenständigen bestandskräftig gewordenen Bescheid getroffen worden ist (vgl. zu diesem Fall: BSG, Urteil vom 28. Januar 2009, Az.: B 6 KA 11/08 R, juris), sondern nur aufgrund einer nachträglichen Stundung durch einfachen Brief des Vorsitzenden des Beklagten.
  • BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89

    Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    In derartigen Fällen wird überwiegend angenommen, dass eine Wiedereinsetzung allenfalls in Fällen höherer Gewalt gewährt werden könnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 15. Januar 1991, Az.: 9 C 96/89, NVwZ-RR 1991, 443; Bienert, NZS 2009, 554, 557).
  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 29/05

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Verlängerung der Frist zur Aufnahme der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Denn wenn die Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in angemessener Frist zu erwarten ist, liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung des Ruhens der Zulassung gemäß § 95 Abs. 5 Satz 1 SGB V vor, der nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor einer Zulassungsentziehung einzuräumen ist (Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2006, Az.: L 4 KA 29/05, - juris).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 9/07 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Zurückweisung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 6. Februar 2008, Az.: B 6 KA 9/07 B, - juris) kann der Berufungsausschuss auch bei Zulassungsentziehungen ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 3995/04

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Nichtaufnahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 117/08
    Der Kläger kann sich diesbezüglich nicht auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15. März 2006, Az.: L 5 KA 3995/04, - juris) berufen, wonach die Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu bejahen sei, wenn der Arzt die Berufstätigkeit nicht ausübe oder "den Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der vertragsärztlichen Teilnahme nicht habe" (LSG Baden-Württemberg a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 38/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Zurückweisung des Widerspruchs gegen eine

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 34/83
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.1991 - L 11 Ka 46/91

    Widerspruchsfrist; Begründung; Widerspruch; Berufung; Zulassung; Vertragsarzt;

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur

    An einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage in diesem Sinne fehlt es für die in § 45 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV geregelte Widerspruchsrücknahmefiktion bei verspäteter Zahlung der Widerspruchsgebühr (so auch Pawlita in FS Plagemann, 2020, S 497, 499 ff; ders in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 97 RdNr 36; vgl auch Schiller in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 3. Aufl 2017, § 5 Abschnitt D RdNr 122 mit Fn 88; Peters in Handbuch der Krankenversicherung, 18. Aufl 1985 mit Stand 31.7.1987, § 368b RVO Anm 3b; Heinze in SGB Sozialversicherung, Stand der Einzelbearbeitung: Januar 1987, § 368b RVO Anmerkung 5; aA LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 18.11.2003 - L 11 B 47/03 KA ER - juris RdNr 18 ff; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris RdNr 31 ff; SG Aachen Urteil vom 3.3.2010 - S 7 KA 2/09 - juris RdNr 17 ff; SG Karlsruhe Urteil vom 24.2.2016 - S 4 KA 2628/14 - juris RdNr 32 ff) .

    Unabhängig davon, dass mit der Widerspruchsrücknahmefiktion nicht lediglich eine "Abweichung in Einzelpunkten" vom sozialgerichtlichen Vorverfahren getroffen wird (so LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris RdNr 31) , ist das Urteil des Senats vom 9.6.1999 noch auf Grundlage der früher vertretenen Rechtsauffassung, die Ärzte-VO als formelles Gesetz anzusehen, ergangen.

  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer

    Soweit der Senat entschieden hat, dass von einer kassenärztlichen Tätigkeit dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn der Arzt nicht mehr den Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung habe (BSG Urteil vom 19.12.1984 - 6 RKa 34/83 - USK 84272 = juris RdNr 10 noch zu § 368a Abs. 6 RVO) , kann hieraus nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass allein der Wille, weiterhin kontinuierlich vertragsärztlich tätig zu sein, ausreichend sei, auch wenn die bisherige Tätigkeit eingestellt wurde und einer geplanten Wiederaufnahme tatsächliche oder - wie hier - rechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris RdNr 38: "Wille" trotz tatsächlicher völliger Untätigkeit unbeachtlich) .

    Erforderlich ist eine Prognoseentscheidung, die gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl Hessisches LSG Urteil vom 15.3.2006 - L 4 KA 29/05 - juris RdNr 20; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris RdNr 36; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 26 RdNr 17, vgl auch § 27 RdNr 20; Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, RdNr 1039 mwN, Stand 5.6.2023) .

  • SG Karlsruhe, 24.02.2016 - S 4 KA 2628/14

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Frist für Zahlung der Widerspruchsgebühr nach

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung sei bereits unzulässig, da es sich bei der Frist nach § 45 Abs. 1 Zahnärzte-ZV um eine Ausschlussfrist handele, in welche nach § 27 Abs. 5 SGB X keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne (mit Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2009 - L 3 KA 117/08).

    In derartigen Fällen wird überwiegend angenommen, dass eine Wiedereinsetzung allenfalls in Fällen höherer Gewalt gewährt werden könnte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B -, Rn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 -, Rn. 33, juris; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102 Rn. 12; Bienert, NZS 2009, 554, 557; vgl. auch zu § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112/02, juris, Rn. 2 m.w.N.; BVerwG -, Urteil vom 15. Januar 1991, Az.: 9 C 96/89, NVwZ-RR 1991, 443).

    Die Gebühr ist vorliegend mit 200,-- Euro auch so moderat bemessen gewesen, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, warum es den Vertrags(zahn)ärzten nicht möglich sein sollte, diesen Betrag fristgerecht aufzubringen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 -, Rn. 32, juris).

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 29/16

    Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen

    Die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfordere die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Dauer der Untätigkeit anhand aller bekannter Umstände des Einzelfalls (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 - juris Rdnr. 36).

    Dabei hat die zuständige Behörde, von diesem Zeitpunkt ausgehend, eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen, ob aufgrund aller bekannten tatsächlichen Umstände auch in Zukunft von einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit auszugehen ist (zum Ruhen so schon, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 29/05 -, juris, Rn. 20; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 -, juris, Rn. 36).

  • LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 20/13

    Entzug der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung

    Nach einer engeren Auslegung handelt es sich bei dem Bezirk um die konkrete Praxisanschrift (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 9. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08, juris, Rn. 39).
  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Ta 134/21
    Die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfordert die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Dauer der Untätigkeit anhand aller bekannter Umstände des Einzelfalls (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris Rdnr. 36).
  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 7/16

    Vertragsarztrecht

    Die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfordert die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Dauer der Untätigkeit anhand aller bekannter Umstände des Einzelfalls (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris Rdnr. 36).
  • SG Marburg, 30.03.2022 - S 12 KA 226/21

    Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit

    Die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfordert die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Dauer der Untätigkeit anhand aller bekannter Umstände des Einzelfalls (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris Rdnr. 36).
  • SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 879/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Entziehung des hälftigen

    Die Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit erfordert die Prognoseentscheidung über die voraussichtliche Dauer der Untätigkeit anhand aller bekannter Umstände des Einzelfalls (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 09.12.2009 - L 3 KA 117/08 - juris Rdnr. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 5 KA 3146/16
    Die Gebühr ist vorliegend mit 200, 00 EUR auch so moderat bemessen, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, warum es den Vertragszahnärzten nicht möglich sein sollte, diesen Betrag fristgerecht aufzubringen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.12.2009, - L 3 KA 117/08 -, in juris).
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